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GIORGIO GRAESANAND FRIENDSSicherheitsdatenblattCode SDS2040Revision 0Datum der Revision17.04.2020WHITE PAINT Seite 6 von 9ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung.13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung.Die Abfallerzeugung sollte nach M%u00f6glichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts, der L%u00f6sungen und eventueller Nebenprodukte sollte immer in %u00dcbereinstimmung mit den gesetzlichen Richtlinien zum Umweltschutz und zur Abfallentsorgung sowie den Anforderungender zust%u00e4ndigen %u00f6rtlichen Beh%u00f6rden erfolgen. Die Entsorgung muss einem autorisierten Abfallentsorgungsunternehmen in %u00dcbereinstimmung mit der nationalen und ggf. lokalen Gesetzgebung %u00fcbertragen werden. Auf keinen Fall darf das Produkt in den Boden, die Kanalisation oder in Wasserl%u00e4ufen abgeleitet werden.Kontaminierte Verpackungen m%u00fcssen in %u00dcbereinstimmung mit den nationalen Abfallentsorgungsvorschriften zur Verwertung oder Entsorgung geschickt werden. Beim Umgang mit leeren, nicht gereinigten oder gesp%u00fclten Beh%u00e4ltern ist Vorsicht geboten.