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                                    SICHERHEITSDATENBLATT ThermoActivegem%u00e4%u00df Verordnung (EG) 1907/2006Erstellt: 14.07.2020 %u00fcberarbeitet: 22.08.2023___________________________________________________________________________________________________________________________________SDB ThermoActive | Seite 6 von 8Das Gemisch wird in Spezifische Zielorgantoxizit%u00e4t (einmalige Exposition): Bet%u00e4ubende Wirkung nicht eingestuft.i) Spezifische Zielorgan-Toxizit%u00e4t bei wiederholter ExpositionEs sind keine relevanten Inhaltsstoffe im Gemisch enthalten.Das Gemisch wird in Spezifische Zielorgantoxizit%u00e4t (wiederholte Exposition) nicht eingestuft.j) AspirationsgefahrEs sind keine relevanten Inhaltsstoffe im Gemisch enthalten.Das Gemisch wird in Aspirationsgefahr nicht eingestuft.12. Umweltbezogene Angaben12.1. Toxizit%u00e4tBestandteile, die zu einer akuten Wasserverschmutzung beitragen k%u00f6nnen:Relevante Bestandteile:Zinkoxid (0,1 %), Kategorie 1, M-Faktor: 1)LC50(Fisch): 0,78 mg/l, EC50(Krebstiere): 0,53 mg/l, ErC50(Algen): 136 mg/lDer Grenzwert muss eingehalten werden: 25 %Das Gemisch ist nicht in diese Gefahrenkategorie eingestuft.Bestandteile, die zu einer chronischen Wasserverschmutzung beitragen k%u00f6nnen.Das Gemisch ist nicht in diese Gefahrenkategorie eingestuft.Bestandteile, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen k%u00f6nnen.Das Gemisch enth%u00e4lt keine relevanten Bestandteile.Das Gemisch ist nicht als sch%u00e4dlich f%u00fcr die Ozonschicht eingestuft.12.2. Persistenz und AbbaubarkeitEs sind keine Angaben %u00fcber das Produkt vorhanden12.3. BioakkumulationspotenzialEs sind keine Angaben %u00fcber das Produkt vorhanden12.4. Mobilit%u00e4t im BodenEs sind keine Angaben %u00fcber das Produkt vorhanden12.5. Ergebnis der PTB- und vPvB-BeurteilungEs sind keine Angaben %u00fcber das Produkt vorhanden12.6. Endokrinsch%u00e4dliche EigenschaftenEs sind keine Angaben %u00fcber das Produkt vorhanden12.7. Andere sch%u00e4dliche WirkungenEs sind keine Angaben %u00fcber das Produkt vorhanden13. Hinweise zur Entsorgung13.1. Verfahren der AbfallbehandlungUnter Beachtung der %u00f6rtlichen beh%u00f6rdlichen Vorschriften ordnungsgem%u00e4%u00df beseitigen.Vorschriftsm%u00e4%u00dfige Beseitigung durch Verbrennen in einer Verbrennungsanlage, %u00f6rtliche und beh%u00f6rdliche Vorschriften sind zu beachten.Behandlung verunreinigter VerpackungenVerpackungen sind restentleert zu entsorgen (tropffrei, wischfrei und spachtelfrei). Verpackungen sind unter Beachtung der jeweiligen geltenden %u00f6rtlichen und beh%u00f6rdlichen Bestimmungen bevorzugt einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuzuf%u00fchren.
                                
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